Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Gesellschaftsvertrag – bei der AG „Satzung" genannt – ist das rechtliche Fundament deiner Kapitalgesellschaft. Er regelt Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital und die Anteile der Gesellschafter und muss notariell beurkundet werden.
Pflichtangaben
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss mindestens Firma und Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile enthalten. Weitere Regelungen – etwa zu Geschäftsführung, Beschlüssen oder Nachfolge – sind sinnvoll, aber optional.
Musterprotokoll oder individueller Vertrag
Für einfache Gründungen (bis drei Gesellschafter, ein Geschäftsführer) genügt das gesetzliche Musterprotokoll – günstiger und schneller. Komplexere Konstellationen verlangen einen individuellen Vertrag. In beiden Fällen ist die notarielle Beurkundung Pflicht. planix bereitet die Inhalte für den Notartermin vor.
Häufige Fragen
Muss der Gesellschaftsvertrag zum Notar?
Ja. Der GmbH-Gesellschaftsvertrag und die AG-Satzung müssen zwingend notariell beurkundet werden – ohne Beurkundung ist keine Eintragung möglich.
Wann lohnt sich das Musterprotokoll?
Bei einfachen Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Es senkt die Kosten, lässt aber kaum individuelle Regelungen zu.
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