Gründung

Grundkapital der AG

Das Grundkapital ist das in Aktien aufgeteilte Eigenkapital der Aktiengesellschaft. Es beträgt in Deutschland mindestens 50.000 € und ist die Basis für Haftung und Aktienausgabe.

Höhe und Einzahlung

Das Mindestgrundkapital liegt bei 50.000 €. Bei einer Bargründung müssen vor der Eintragung mindestens 25 % des Nennbetrags – also 12.500 € – eingezahlt werden. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt, die als Nennbetrags- oder Stückaktien ausgegeben werden können.

Kapitalmassnahmen

Später kann das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aufgestockt werden, etwa bei Finanzierungsrunden. Solche Massnahmen erfordern einen Beschluss der Hauptversammlung, eine Satzungsänderung und den Eintrag ins Handelsregister. planix unterstützt dich bei der sauberen Dokumentation.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich Grundkapital vom Stammkapital?

Das Grundkapital gehört zur AG (mindestens 50.000 €) und ist in Aktien aufgeteilt. Das Stammkapital ist das Pendant bei der GmbH (mindestens 25.000 €) und in Geschäftsanteile gegliedert.

Was sind Stückaktien?

Stückaktien lauten nicht auf einen festen Geldbetrag, sondern verkörpern einen gleichen Anteil am Grundkapital. Sie sind in der Praxis weit verbreitet.

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