Geschäftskonto und Kapitaleinzahlung
Bevor deine GmbH ins Handelsregister eingetragen wird, muss das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Der Einzahlungsbeleg ist Voraussetzung für die Anmeldung durch den Notar.
Konto eröffnen und einzahlen
Nach der notariellen Beurkundung eröffnest du ein Geschäftskonto auf die GmbH in Gründung. Darauf zahlst du mindestens die Hälfte des Stammkapitals – bei der GmbH also 12.500 € – ein. Die Bank stellt einen Einzahlungsnachweis aus, den der Notar für die Handelsregister-Anmeldung benötigt.
Worauf du achten solltest
Das eingezahlte Kapital muss zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen. Vergleiche Konten nach Gebühren und Funktionen, denn das Geschäftskonto begleitet deinen Betrieb dauerhaft. planix erinnert dich an den richtigen Zeitpunkt für Eröffnung und Einzahlung im Gründungsablauf.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich vor der Eintragung einzahlen?
Bei der GmbH mindestens 12.500 € (die Hälfte des Mindeststammkapitals). Bei der AG mindestens 25 % des Grundkapitals, also 12.500 € bei der Bargründung.
Brauche ich zwingend ein Geschäftskonto?
Für die Kapitaleinzahlung und einen sauberen Nachweis ja. Es trennt zudem privates und betriebliches Vermögen – wichtig für Buchhaltung und Haftung.
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