Gründung

GmbH gründen – der Ablauf

Eine GmbH-Gründung folgt einer festen Reihenfolge. Wer die Schritte kennt und die Unterlagen vorbereitet, vermeidet Verzögerungen beim Notar und beim Handelsregister.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Erstens: Gesellschaftsvertrag (oder Musterprotokoll) erstellen. Zweitens: notarielle Beurkundung. Drittens: Geschäftskonto eröffnen und mindestens 12.500 € einzahlen. Viertens: Anmeldung beim Handelsregister durch den Notar. Fünftens: Gewerbeanmeldung. Sechstens: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt über ELSTER.

Vor- und Nachgründung

Mit Beurkundung entsteht die „GmbH in Gründung" (i. G.), die bereits handeln kann; die Gesellschafter haften in dieser Phase aber noch persönlich. Erst mit dem Handelsregister-Eintrag wird die Haftungsbeschränkung wirksam. planix zeigt dir jederzeit den nächsten offenen Schritt.

Häufige Fragen

Was ist eine GmbH i. G.?

Die „GmbH in Gründung" besteht zwischen Beurkundung und Eintragung. Sie kann bereits Geschäfte tätigen, doch die Haftungsbeschränkung greift erst mit dem Handelsregister-Eintrag.

Was verzögert die Gründung am häufigsten?

Unvollständige Unterlagen, eine fehlende Kapitaleinzahlung oder ein nicht eindeutiger Firmenname. Gute Vorbereitung verkürzt die Dauer spürbar.

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