Gründung

Eintrag ins Handelsregister

Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis der Kaufleute und Gesellschaften. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG ist der Eintrag konstitutiv: Erst mit ihm entsteht die Gesellschaft als juristische Person.

Wer eingetragen wird

Eintragungspflichtig sind unter anderem GmbH, UG, AG, OHG, KG sowie eingetragene Kaufleute (e. K.). Kleingewerbetreibende und Freiberufler brauchen in der Regel keinen Eintrag. Geführt wird das Register elektronisch beim zuständigen Amtsgericht – in Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).

So läuft die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in notariell beglaubigter Form; der Notar reicht sie elektronisch beim Handelsregister ein. Nach Prüfung wird die Gesellschaft eingetragen und im Unternehmensregister bekannt gemacht. planix stellt sicher, dass alle nötigen Angaben und Nachweise vorliegen.

Häufige Fragen

Ist der Eintrag für alle Pflicht?

Nein. Kapitalgesellschaften und Handelsgewerbe müssen eingetragen werden, Kleingewerbe und Freiberufler in der Regel nicht. Eine freiwillige Eintragung als e. K. ist möglich.

Was kostet der Handelsregister-Eintrag?

Die Gerichtsgebühren sind moderat und richten sich nach der Rechtsform; hinzu kommen die Notarkosten für die Beglaubigung der Anmeldung.

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