Gründung

Stammkapital der GmbH

Das Stammkapital ist die Kapitaleinlage, mit der die Gesellschafter die GmbH ausstatten. Es beträgt mindestens 25.000 € und ist zugleich Haftungsgrundlage und Betriebskapital deiner GmbH.

Höhe und Einzahlung

Mindestens die Hälfte des Stammkapitals – also 12.500 € – muss vor der Anmeldung zum Handelsregister auf das Geschäftskonto eingezahlt sein. Möglich sind Bareinlagen sowie Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge), die jedoch bewertet und im Sachgründungsbericht dokumentiert werden müssen.

Wofür du das Kapital nutzen darfst

Nach der Gründung gehört das Stammkapital der GmbH und darf für betriebliche Zwecke eingesetzt werden – Anschaffungen, Miete, Löhne. Es muss nicht dauerhaft auf dem Konto liegen. Bei der UG (haftungsbeschränkt) genügt 1 €, bis durch Rücklagen 25.000 € erreicht sind.

Häufige Fragen

Muss das Stammkapital dauerhaft vorhanden sein?

Nein. Es wird für den Geschäftsbetrieb verwendet. Entscheidend ist, dass es bei der Gründung ordnungsgemäss eingezahlt wurde.

Kann ich Sacheinlagen einbringen?

Ja. Statt Bargeld können werthaltige Gegenstände eingebracht werden. Sie müssen bewertet und im Sachgründungsbericht belegt werden, was den Aufwand erhöht.

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