Gründung

Geistiges Eigentum und Verträge sichern

Neben der Marke entscheiden zwei Dinge über die Absicherung deines Unternehmens: der Schutz deiner Inhalte und deines Know-hows – und Verträge, die klar regeln, wer was nutzen darf. Gerade wenn Externe an Code, Texten oder Design mitarbeiten, ist die saubere Einräumung der Nutzungsrechte entscheidend.

Urheberrecht und Know-how

Code, Texte, Vorlagen und Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung sind. Schreibt eine angestellte Person ein Computerprogramm in Erfüllung ihrer Aufgaben, darfst allein du als Arbeitgeber es wirtschaftlich verwerten, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt (§ 69b UrhG). Methodik, Datenmodelle und interne Tools schützt du realistisch über Geheimhaltung, Zugriffsbeschränkungen und NDAs als Geschäftsgeheimnis.

Verträge und Nutzungsrechte

Urheber ist, wer das Werk geschaffen hat, und das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar. Von Freelancern oder einer Agentur erhältst du nur Nutzungsrechte – ohne ausdrückliche Vereinbarung nur so weit, wie es der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Halte deshalb schriftlich fest, welche Nutzungsrechte du für welche Zwecke erhältst. Gegenüber Kunden genügen kurze SaaS-/Lizenzbedingungen: Nutzungsrecht ja, Rechte am Code nein.

Patent und Gebrauchsmuster – meist nicht der richtige Hebel

Programme für Datenverarbeitungsanlagen gelten als solche nicht als Erfindung und sind weder als Patent noch als Gebrauchsmuster schützbar; dein Programm schützt das Urheberrecht. Für eine technisch wirklich neue Kerntechnologie kostet die elektronische Patentanmeldung beim DPMA bei bis zu zehn Ansprüchen 40 €, ein Gebrauchsmuster 30 €. Das DPMA bietet mit der Patentanwaltschaft eine kostenlose Erfindererstberatung an.

Häufige Fragen

Gehört mir der Code, den ein Freelancer schreibt, automatisch?

Nein. Das Urheberrecht bleibt beim Ersteller, du erhältst nur Nutzungsrechte – ohne ausdrückliche Vereinbarung nur so weit, wie es der Vertragszweck erfordert. Eine klare Rechteeinräumung im Vertrag ist deshalb unverzichtbar.

Brauche ich Patente für mein Software-Startup?

In den meisten Fällen nicht. Programme als solche sind weder als Patent noch als Gebrauchsmuster schützbar. Marke, Urheberrecht, Verträge und Geheimhaltung bringen mehr Schutz pro Euro.

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