Gründung

Geistiges Eigentum und Verträge sichern

Neben der Marke entscheiden zwei Dinge über die Absicherung deines Unternehmens: der Schutz deiner Inhalte und deines Know-hows – und Verträge, die klar regeln, wer was nutzen darf. Gerade wenn Externe an Code, Texten oder Design mitarbeiten, ist die saubere Einräumung der Werknutzungsrechte entscheidend.

Urheberrecht und Know-how

Code, Texte, Vorlagen und Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung sind. Schafft ein Dienstnehmer in Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten ein Computerprogramm, hast du als Dienstgeber daran ein unbeschränktes Werknutzungsrecht, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt (§ 40b UrhG). Methodik, Datenmodelle und interne Tools schützt du realistisch über Geheimhaltung, Zugriffsbeschränkungen und NDAs als Geschäftsgeheimnis.

Verträge und Werknutzungsrechte

Urheber ist, wer das Werk geschaffen hat, und das Urheberrecht ist abgesehen vom Erbfall unübertragbar. Von Freelancern oder einer Agentur erhältst du nur eine Werknutzungsbewilligung oder ein Werknutzungsrecht – und nur so weit, wie ihr es vereinbart (§ 24 UrhG). Halte deshalb schriftlich fest, welche Rechte du für welche Zwecke erhältst. Gegenüber Kunden genügen kurze SaaS-/Lizenzbedingungen: Nutzungsrecht ja, Rechte am Code nein.

Patent und Gebrauchsmuster – meist nicht der richtige Hebel

Programme für Datenverarbeitungsanlagen gelten als solche nicht als Erfindung und sind nicht patentierbar; dein Programm schützt das Urheberrecht. Die zugrunde liegende Programmlogik kann als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Die Online-Anmeldung eines Patents kostet 346 €, die eines Gebrauchsmusters 210 € plus 135 € für die Veröffentlichung. Das Österreichische Patentamt berät dich kostenlos und schätzt im „Erfindungs Check“ deine Erfindung vertraulich ein.

Häufige Fragen

Gehört mir der Code, den ein Freelancer schreibt, automatisch?

Nein. Das Urheberrecht bleibt beim Ersteller, du erhältst nur eine Werknutzungsbewilligung oder ein Werknutzungsrecht – und nur so weit, wie ihr es vereinbart. Eine klare Regelung im Vertrag ist deshalb unverzichtbar.

Brauche ich Patente für mein Software-Startup?

In den meisten Fällen nicht. Programme als solche sind nicht patentierbar; nur eine neue Programmlogik kann als Gebrauchsmuster schützbar sein. Marke, Urheberrecht, Verträge und Geheimhaltung bringen mehr Schutz pro Euro.

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